Verweise auf Autor Bettina Winsemann

Wahrheitsfindung im Rampenlicht

Haben die Medien Jörg Tauss vorverurteilt?

Bettina Winsemann hat auf Telepolis den Prozess wegen des Besitzes von Kinderpornographie gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss untersucht, und viel fragwürdiges gefunden. Dazu zählt die suggestive Berichterstattung vieler Medien, die einer Vorverurteilung gleiche und auf den Prozess Einfluß genommen habe:

Es bleibt zu hoffen, dass die im Netz laut gewordene Kritik an der Art, wie Hausdurchsuchungen, Verhaftungen etc. immer stärker im TV-Serien-Stil choreografiert werden, sich nicht nur auf die »Causa Tauss« beschränkt, sondern allgemeingültig formuliert wird. Denn immer öfter agieren Staatsanwaltschaften und Medien wie Regisseure und Produzenten von Liveübertragungen, sind bei Hausdurchsuchungen vor Ort, sorgen für oft einseitige Berichterstattung und demzufolge auch für Sym- oder Antipathie gegenüber den Betroffenen.

Aber auch das Urteil selbst sei fragwürdig, da Journalisten aufgrund »beruflicher Pflichten« in Besitz des Material kommen dürften, Abgeordente dagegen nicht.

Catch 22 des Verfassungsschutzes

Wie sich die Logik der Überwachung verfängt

Bettina Winsemann berichtet auf Telepolis von den seltsamen Methoden des Verfassungsschutzes. Wolfgang Wetzels Telefongespräche und Post werden observiert, weil er angeblich einem V-Mann seine staatsfeindlichen Absichten erzählt habe. Da bei der Observation nichts herauskommt, werden Gründe gefunden um fortzufahren.

Da es keine weiteren »tatsächlichen Anhaltspunkte« für die Überwachungsmaßnahme gibt, wird von einem stark konspirativen Verhalten der Verdachtsperson ausgegangen.

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