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Sicherungsverwahrung – Business as usual?

Trotz weitgehender Kritik wird sich für die Betroffenen wenig ändern

Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem gestrigen Urteil die aktuelle Praxis zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Das BVG schloss sich damit augenscheinlich den vorangegangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte an. Von einem grundsätzlichen Umdenken bezüglich der Sicherungsverwahrung kann allerdings nicht gesprochen werden. Weiterlesen … »

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