Zwanzig Jahre später
Vor zwanzig Jahren ereignete sich in der sächsischen Kleinstadt Hoyerswerda das erste gegen Ausländer gerichtete Pogrom im vereinigten Nachkriegsdeutschland. Junge Neonazis schmissen Steine und Molotowcocktails auf ein Asylantenheim und nahmen dabei den Tod der Bewohner in Kauf. Die Flüchtlinge mussten Hoyerswerda später verlassen. Heute, nach zwanzig Jahren, kehren drei von ihnen zurück, um die Stadt zu besuchen. Auf der Straße erleben sie dieselbe Situation wie damals. Sie werden von einer Gruppe Neonazis angepöbelt und bedroht. Noch heute hat Hoyerswerda ein Problem mit dem Rechtsextremismus. Dennoch gibt es auch Fortschritte zu verzeichnen. Seit den Angriffen auf das Asylantenheim wurden Initiativen gegründet und Projekte ins Leben gerufen. Eine Ausstellung erinnert, wenn sie auch nicht von einem „Progrom“, sondern von „Übergriffen“ spricht, erstmalig an die Ereignisse.
Rechtspluralismus in Bolivien
Seit 2009 gilt in Bolivien eine neue Verfassung, die explizit auch die besondere Rolle der indigenen Bevölkerungsteile hervorhebt. Dazu gehört auch, deren traditionelle, dörfliche Rechtsprechung anzuerkennen. Das ist allerdings umstritten: Dort gibt es nämlich keinerlei vereinheitlichte Rechtsnormen oder Prozessordnungen. Die Urteile fällen die Dorfversammlungen oder dafür gewählte Vertreter nach ihren je eigenen »Prinzipien, kulturellen Werten, Normen und Verfahren«, wie es in der Verfassung heißt. Dazu gehört zum Beispiel, Wiedergutmachung, nicht Bestrafung anzustreben.
Vor allem die Todesstrafe aber sorgt für hitzige Diskussionen. Sie ist zwar offiziell verboten, wird aber gelegentlich von diesen Indiogerichten noch immer verhängt. Jedenfalls zeigt sich immer wieder, wie schwierig es ist, traditionelles und modernes Recht gleichberechtigt nebeneinander existieren zu lassen. Die Indios selbst sehen die Verfassung vielfach als Schritt hin zu mehr Autonomie und weg von der alten kolonialen Ordnung – die ihnen viele Pflichten, aber nur wenige Rechte brachte.