Magazin Beitrag

Wasserprivatisierung durch die Hintertür

Eine Analyse aus aktuellem Anlass

Die Privatisierung der Trinkwasserversorgung hat durch die Eurokrise wieder Fahrt aufgenommen. Griechenland und Portugal wurden bereits von der Troika genötigt, Teile ihrer öffentlichen Trinkwasserversorgung zu privatisieren. Doch dies könnte nur der Beginn einer neuen großen Privatisierungswelle sein, die auch vor Deutschland nicht halt macht. Fiskalpakt und Schuldenbremse könnten schon bald europaweit die öffentliche Hand zwingen, die Trinkwasserversorgung zu privatisieren und mit einem neuen Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe will die EU-Kommission die dafür nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Doch der Widerstand der Europäer wächst. Die europaweite Petition „Wasser ist ein Menschenrecht“ wurde bereits von mehr als 400.000 Menschen unterzeichnet – wenn die Petition bis zum Herbst eine Million Unterzeichner findet, muss Brüssel sich öffentlich mit dem Thema auseinandersetzten. Die Privatisierung durch die Hintertür wäre damit erst einmal gestoppt.

Trinkwasser ist eine Ressource, die sich nicht sinnvoll privatisieren lässt. Wenn wir über „Wasserprivatisierung“ sprechen, geht es nicht um das Wasser selbst, sondern um ein Bündel aus Dienstleistungen von der Förderung des Rohwassers, über die Wasseraufbereitung bis zum Transport des Trinkwassers zu den Haushalten. Einen sogenannten „Wettbewerb im Markt“ kann es hierbei nicht geben. Die Trinkwasserversorgung ist ein natürliches Monopol und es ist rein physikalisch nicht möglich, verschiedene Wässer in einem Leitungsnetz anzubieten. Bei der Wasserprivatisierung geht es vielmehr um einen „Wettbewerb um den Markt“, also darum, die bereits vorhandene Infrastruktur zu betreiben.

Trinkwasser – die nicht privatisierbare Ressource

Da Trinkwasser immer benötigt wird und es für Privathaushalte weder eine Alternative noch ein Substitut gibt, unterscheidet sich auch die Preis- bzw. Gebührengestaltung grundlegend von einem freien Markt, bei dem Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen. Die Preis- bzw. Gebührenbemessung bei der Trinkwasserversorgung funktioniert nach dem sogenannten Kostendeckungsprinzip. Zu den Betriebskosten werden in der Regel die Kapitalkosten und eine festgelegte Rendite für den Betreiber addiert und dieser Kostenblock wird eins zu eins auf die Kunden umgelegt. Da der Betreiber durch die Kostendeckung in der Regel auch eine Garantie auf die Erzielung der einkalkulierten Rendite besitzt, unterscheidet sich die Trinkwasserversorgung fundamental von allen anderen Dienstleistungen, bei denen nur dann eine Rendite erzielt werden kann, wenn man ordentlich wirtschaftet.

Doch dies sind nicht die einzigen Besonderheiten der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserversorgung zeichnet sich auch durch enorm hohe Investitions- bzw. Reinvestitionskosten aus und hat daher auch enorm lange Abschreibungszeiträume. In der heutigen Zeit, in der sich Investitionen möglichst schnell rentieren müssen und der Blick auf die Quartalszahlen wichtiger erscheint als langfristige Strategien, sollten solche Geschäftszweige für „modern aufgestellte“ Unternehmen eigentlich unattraktiv sein. Aus diesem Grund haben sich renditeorientierte Wasserversorger auch auf die Betreuung von bereits vorhandenen Wasserversorgungsnetzen verlegt. Diese Netze sind in der Regel vom Steuerzahler finanziert worden und größtenteils bereits abgeschrieben. Der Betreiber hat lediglich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Pflege der Infrastruktur zu sorgen. Hohe Investitionskosten, deren Abschreibung den Konzessionszeitraum überschreitet, sind für private Betreiber unattraktiv – es sei denn, man lässt sich die Investitionen durch die öffentliche Hand bezahlen.

Die in Deutschland üblichen Betreiberverträge (Public Private Partnership), die nach bestimmten Perioden neu ausgeschrieben werden, sind in diesem Zusammenhang besonders problematisch. Der Betreiber hat kein Interesse daran, Investitionen zu tätigen, deren Abschreibungsperiode länger als die vertragliche Nutzungsperiode ist. In der Folge werden dann notwendige Reinvestitionen in die Leitungsnetze unterlassen. Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Wasserversorger dann seine Konzessionsabgabe samt satter Rendite auf Kosten der Bürger wieder eingefahren und die Kommune sitzt auf einem maroden Leitungsnetz. Die öffentliche Hand steht dann vor einem Berg nötiger Investitionen, der die eingenommen Konzessionsgebühren wieder aufzehrt. Der einzige Gewinner bei diesem Spiel ist der private Wasserversorger. Solche Dummheiten sind allerdings hausgemacht, die Politik ist dabei nicht das Opfer, sondern der Täter.

Fallbeispiel Großbritannien

Wer sich ein Bild von falscher Privatisierung machen will, der sollte sich die Erfahrungen Großbritanniens zu Gemüte führen. Dort wurde Ende der 80er Jahre die Wasserversorgung radikal privatisiert. In der Folge stiegen die Wasserpreise inflationsbereinigt binnen zehn Jahren um 46% an. Die Gewinne der Versorger stiegen im gleichen Zeitraum um 142%, einige Unternehmen zahlten ein Viertel der Einnahmen direkt als Dividende an die Aktionäre aus. Gespart wurde allerdings an den Investitionen ins Versorgungsnetz. Nach 10 Jahren privater Bewirtschaftung hatten einige britische Städte ein maroderes Netz als die meisten Drittweltstaaten – in London war das Netz derart heruntergewirtschaftet, dass die Leitungsverluste sich auf 40% summierten, was, neben immensen Schäden durch das auslaufende Wasser, dazu führte, dass ganze Teile Londons nicht mehr mit dem nötigen Wasserdruck versorgt werden konnten. Die Regierung erließ daraufhin neue Gesetze, die den Raubbau am „blauen Gold“ erschwerten und Investitionen in das Netz gesetzlich vorschrieben. Die Privaten verließen daraufhin größtenteils das Spielfeld und die milliardenschweren Investitionen mussten erneut vom Steuerzahler getätigt werden.

Warum privatisiert man die Trinkwasserversorgung überhaupt?

Die negativen Folgen der Wasserprivatisierung sind bekannt. Warum privatisiert die öffentliche Hand denn dann überhaupt ihre Trinkwasserversorgung? In den meisten Fällen geschieht dies nicht in Folge einer kühl kalkulierten Kosten-Nutzen-Abwägung, sondern aus Zwang. Griechenland und Portugal haben beispielsweise gar keine Wahl. Folgen sie den Privatisierungsforderungen der Troika nicht, erfüllen sie die „Sparauflagen“ nicht und bekommen keine frischen Kredite. Friss oder stirb ist hier das Motto.

Griechenland und Portugal sind überall. Alleine in Nordrhein Westfalen stehen 60% aller Kommunen unter einen sogenannten „Zwangshaushalt“. Um die Schulden zu senken, können die Kommunen gezwungen werden, sich von ihrem „Tafelsilber“ zu trennen. Dieser Einmal-Effekt ist in der Regel jedoch nicht nachhaltig und verschlechtert mittel- bis langfristig die finanzielle Lage der Kommunen, anstatt sie zu verbessern.

Dank der Schuldenbremse und des Fiskalpakts ist es der öffentlichen Hand zudem häufig verboten, notwendige Investitionen auf „Pump“ zu finanzieren. Kein Wasserversorger kann jedoch die hohen Investitionskosten, die über Jahrzehnte abgeschrieben und über den Wasserpreis langfristig refinanziert werden, aus dem laufenden Geschäft (dem Cash Flow) zahlen. In einen solchen Fall ist die Kommune gezwungen, ihre Wasserversorgung an ein privates Unternehmen abzugeben. Ökonomisch ist dies jedoch gleich mehrfach kontraproduktiv.

Die Zeche zahlt der Bürger

Selbst vergleichsweise hoch verschuldete Kommunen bekommen über die KfW und die kommunalen Sparkassen Fremdkapital zu günstigeren Bedingungen als es jeder private Wasserversorger je könnte. Selbst wenn man einmal realitätsfern unterstellen würde, dass der private Versorger sich auf diesem Weg keine „verdeckte“ Rendite erwirtschaften will, sorgen alleine die höheren Kapitalkosten dafür, dass der private Versorger die Wasserpreise stärker anheben muss, um seine Gesamtkosten nach dem Kostendeckungsprinzip auszugleichen. Dies gilt erst recht, wenn die Konzession zeitlich befristet ist und die Investitionskosten über einen kürzeren Zeitraum refinanziert werden müssen. In allen Fällen trägt der Bürger die entstehenden Mehrkosten über einen steigenden Wasserpreis – egal, ob der private Versorger nun Investitionen vornimmt oder nicht.

Schützenhilfe aus Brüssel

Ginge es nach EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, müssten künftig auch kleinere Kommunen ihre Trinkwasserversorgung europaweit ausschreiben – dies wäre laut Experten die Folge des von Barnier überarbeiteten Richtlinienvorschlags zur europaweiten Konzessionsvergabe. Vor allem die Wassermultis aus Frankreich und Großbritannien scharren bereits mit den Hufen, um auch in anderen Ländern Fuß fassen zu können. Vor allem Deutschland, mit seiner kleingliedrigen kommunalen Versorgerstruktur und den vielen Zweck- und Wasserverbänden, die dem Bürger in der Regel eine sehr gute Qualität zu einem sehr günstigen Preis liefern, wäre der Hauptgewinn, den sich die Multis nun von der EU-Kommission auf dem Silbertablett präsentieren lassen wollen. Bei einer europaweiten Ausschreibung, so das Kalkül der Multis, lassen sich die kommunalen Betriebe durch Dumpingangebote verdrängen. Wenn diese Konzession auslaufen und die „wahren Kosten“ entstehen, können die Multis Kasse machen und es gibt niemanden mehr, der sie aufhält, da die kommunalen Betriebe längst geschlossen wurden.