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Manager des Wissens

Die Verfassung der Wikipedia

Heute ist Wikipedia eine der meistgenutzten Seiten im Internet. Und das nicht ohne Grund: Kaum irgendwo sonst findet man Wissen so leicht und komfortabel aufbereitet wie hier. Damit einher geht freilich auch eine Deutungsmacht, die durch den monopolartigen Charakter von Wikipedia noch verstärkt wird. Diese Macht ist dabei aber nicht abstrakt, sondern wird ganz konkret von Einzelnen ausgeübt. Sie entscheiden darüber, ob ein Thema relevant genug, ob eine Information richtig und ob ein Link auf externe Seiten sinnvoll ist. Innerhalb der Wikipedia-Community, an der sich grundsätzlich jeder beteiligen kann, gibt es jedoch auch Hierarchien. Ein neuer Nutzer gilt weniger als ein Veteran, ein Administrator hat mehr Rechte als ein normaler Nutzer. Das mag oft sinnvoll und praktikabel sein, nicht selten führt es aber doch auch zu Machtmissbrauch und Willkür.

Schutz der Verfassung?

Der Verfassungsschutz in der Kritik
Schutz der Verfassung?
Bild von black_caeser

Nach dem Skandal um das Ermittlungsversagen gegen den rechten Terror kommt schon der nächste Fall. Der Verfassungsschutz (VS) überwacht seit Jahren Abgeordnete der Linken, unter anderem Bundestagsfraktionschef Gregor Gysi, Parlamentsvizepräsidentin Petra Pau und, besonders heikel, Steffen Bockhahn. Letzterer ist in seinem Ausschuss auch für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig – wer kontrolliert hier also wen, möchte man da fragen.

Nun hat sich der Skandal aber noch weiter verschärft: Statt wie bisher von Innenminister Friedrich behauptet, werden nicht nur öffentlich zugängliche Quellen ausgewertet, sondern auch andere Mittel der Überwachung angewendet. Das legte schon die Tatsache nahe, dass die von einzelnen Abgeordneten angeforderten Akten teilweise geschwärzt waren. Warum sollte der VS das tun, wenn alle Informationen öffentlich zugänglich wären? Nun hat der niedersächsische VS-Chef eingeräumt, dass »punktuell« auch geheimdienstliche Maßnahmen ergriffen würden. Dazu zählen etwa Telefonüberwachung, V-Leute und ähnliches. Ob damit die Verfassung geschützt oder beschädigt wird, sollte einmal gründlich hinterfragt werden.

Der aufhaltsame Aufstieg des Karl-Theodor zu G.

Guttenberg gibt keine Ruhe

Wer dachte, dass Betrug und Blendung seine Karriere ruiniert hätten, sieht sich nun getäuscht. Dank virtuoser PR-Arbeit ist er nur acht Monate nach seinem tiefen Fall wieder allerorten präsent. Silvio Duwe analysiert die minutiöse Planung eines Comebacks: Erst Guttenbergs Auftritt als Elder Statesman jenseits des Atlantiks, dann der Quasi-Freispruch durch die Justiz und schließlich noch am gleichen Tag die Pressemitteilung des Herder Verlags bezüglich seines Interviewbuches. Weiterlesen … »

Wer okkupiert hier wen?

Einige interessante Gedanken aus der Blogosphäre

Die Occupy-Bewegung setzte nicht nur tausende von Menschen in Bewegung, sondern auch die deutsche Blogosphäre. Einhellig werden die Proteste hier begrüßt, die Grundanliegen geteilt. Roberto De Lapuente bemängelt, die Darstellung in den großen Medien gebe diese Anliegen allzu verkürzt wieder: Es gehe nicht nur um eine Kritik an den Banken, sondern an der neoliberalen Wirtschaftsordnung und -politik insgesamt. Sebastian Müller sieht vor allem Legitimationsdefizite des aktuellen demokratischen Systems als Ursache der Proteste und wünscht sich klarere Forderungen. Jacob Jung setzt genau hier an und versucht sich an einer Formulierung von – allerdings recht unbestimmt gehaltenen – Zielen. Weiterlesen … »

Leere Kirchen, volle Kassen

Die Finanzierung des Christentums in Deutschland
Leere Kirchen, volle Kassen

Die allseits bekannte Kirchensteuer trägt nur zu einem geringen Teil zur Finanzierung der christlichen Kirchen bei: etwa 10 Mrd. Euro. Schon dabei handelt es sich aber um eine indirekte Subvention, denn diese kann von der Einkommensteuer abgezogen werden. Weit gewichtiger ist aber, dass der Staat beispielsweise die Ausbildung von Theologen und die Entlohnung von Bischöfen und anderen Würdenträgern bezahlt – genauso wie den konfessionellen Religionsunterricht. Diese Zahlungen summieren sich auf ca. 15 Mrd. Euro jährlich.

Die sozialen Einrichtungen unter kirchlicher Trägerschaft wiederum werden zu mehr als 90% ebenfalls vom Staat finanziert. Kostenpunkt: gut 50 Mrd. Euro. Trotzdem gelten hier geradezu skandalöse arbeitsrechtliche Bestimmungen: Weder Betriebsräte noch Streiks sind zugelassen. Und das Gebot der Loyalität bedeutet, dass sich ein Angestellter der Kirchen weder wiederverheiraten kann noch sich öffentlich für Abtreibung aussprechen. Denn das hätte dann möglicherweise eine »verhaltensbedingte Kündigung« zur Folge. Weiterlesen … »

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