Presseschau Beitrag

Recht im Krieg

Bundeswehr und Völkerrecht

Militärische Handlungen unterliegen einem speziellen rechtlichen Rahmen. Das betrifft beispielsweise die Legitimation eines Einsatzes durch den UN-Sicherheitsrat, im Fall Afghanistans also das ISAF-Mandat, aber auch die Art und Weise der Kriegsführung selbst. Hier ist nach wie vor die Genfer Konvention verbindlich.

Der Völkerrechtler Andreas Fischer-Lescano und der Bundeswehroffizier Jürgen Rose haben sich anhand des Bombardements von zwei Tanklastzügen in Kunduz die Frage nach dem Recht im Krieg gestellt. Beide konstatieren dabei das Problem, zivile Opfer durch juristische Maßnahmen kaum verhindern, ja, noch nicht einmal angemessen entschädigen zu können. Und das kann politisch durchaus so gewollt sein.