Presseschau Beitrag

Kamera aus

Berliner Verwaltungsgericht untersagt Polizei unbegründetes Filmen von Demonstrationen
Bis jetzt filmt die Polizei auf Demonstrationen <br/>Foto von Björn Kietzmann
Bis jetzt filmt die Polizei auf Demonstrationen Foto von Björn Kietzmann

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Polizei Demonstrationen, bei denen keine Gewalt zu erwarten ist, nicht mehr filmen darf. Das Filmen auf Demonstrationen war in den letzten Jahren zur Normalität geworden. Geklagt hatten ein Veranstalter und ein Teilnehmer einer Anti-Atom-Demo im vergangenen Jahr. Das Verwaltungsgericht begründet das Urteil damit, dass das Filmen abschreckend auf Teilnehmer_innen wirken und damit die Ausübung des Demonstrationsrechts beeinträchtigen könne. Die Polizei argumentiert, dass zur besseren Organisation und Verkehrslenkung gefilmt werden müsse. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Im Falle einer Revision kündigte die Anwältin der Kläger an, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Kommentare

Nicht das BVerwG leider,

das wär ja zu schön, um wahr zu sein. Nur das Berliner Verwaltungsgericht!

Entschuldigung ....

Da haben wir gleich zwei Instanzen übersprugen; und daß, obwohl die Sommerhitze vorbei ist. Das soll nicht wieder vorkommen.