Denkmal auf der Theresienwiese in MünchenFoto von NiceBastard
Mit 13 Toten und 211 Verletzten ist das Oktoberfest-Attentat am 26.9.1980 der schlimmste Terroranschlag in der Geschichte der Bundesrepublik – er ist jedoch derart vergessen, daß kaum ein Medium an den dreißigsten Jahrestag erinnert. Als einer der Täter wurde Gundolf Köhler identifiziert, der beim Zünden der Splitterbombe starb. Köhler war Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann, die Teil eines Netzwerkes deutscher und internationaler rechtsradikaler Gruppen war. Dennoch legten sich die Ermittlungsbehörden schnell auf eine Einzeltäterhypothese fest. Dabei wurden zahlreiche Zeugenaussagen ignoriert und Beweisstücke nicht ausreichend ermittelt, die auf eine Zusammenarbeit mit weiteren Tätern deuten. Telepolis interviewt zum Jahrestag den Buchautor Tobias von Heyman, der im vergangenen Jahr ein umfangreiches Buch zum Attentat vorlegte. Weiterlesen …
Bis jetzt filmt die Polizei auf DemonstrationenFoto von Björn Kietzmann
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Polizei Demonstrationen, bei denen keine Gewalt zu erwarten ist, nicht mehr filmen darf. Das Filmen auf Demonstrationen war in den letzten Jahren zur Normalität geworden. Geklagt hatten ein Veranstalter und ein Teilnehmer einer Anti-Atom-Demo im vergangenen Jahr. Das Verwaltungsgericht begründet das Urteil damit, dass das Filmen abschreckend auf Teilnehmer_innen wirken und damit die Ausübung des Demonstrationsrechts beeinträchtigen könne. Die Polizei argumentiert, dass zur besseren Organisation und Verkehrslenkung gefilmt werden müsse. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Im Falle einer Revision kündigte die Anwältin der Kläger an, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Bei einer Demonstration gegen einen Naziaufmarsch vor knapp 4 Jahren in Berlin wurde ein Student bei der Festnahme so stark verletzt, daß er einen Schädelbruch erlitt. In dem folgenden Prozess behaupteten die beschuldigten Beamten, der Student sei vermummt gewesen und habe Steine geworfen. Das Gericht glaubte den Polizisten, obwohl deren Aussage selbst von unbeteiligten Augenzeugen der Polizei nicht geteilt wurde: Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt, während der Student eine Bewährungsstrafe erhielt. Vielmehr versuchte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, den Studenten nach dem Verfahren einzuschüchtern. Nun ist ein Video aufgetaucht, daß diese Darstellung in Zweifel zieht und die systematische Gewalt der Einsatzhundertschaft dokumentiert.
Polizei bei Protesten zum Aschurafest Ende 2009Foto von Greeniranphoto
Zum Jahrestag der offensichtlich gefälschten Wahlen im Iran und den folgenden Protesten erschienen Beiträge, die sich mit der Lage der Opposition auseinandersetzen: Telepolis berichtet von der Praxis der Zensur, der ARD Weltspiegel blickt auf die Prozesse im vergangenen Jahr zurück und sieht die Opposition durch Überwachung, Zensur und Inhaftierungen geschwächt.
Die Macht auf den Philippinen teilen sich einige einflußreiche Familien. Daran ändern auch die jüngsten Präsidentschafts-, Senats- und Gouverneurswahlen nichts, bei denen Benigno Aquino zum neuen Präsideten gewählt wurde. Seine Vorgängerin Gloria Macapagal-Arroyo wird jedoch für über tausend Morde gegen Oppositionelle verantwortlich gemacht. Ihre Macht basierte auf mehreren einflußreichen lokalen Clans, die teilweise über eigene paramilitärische Einheiten verfügen. Sie wiederum nehmen Einfluß auf den Ausgang von Wahlen, indem sie einen fairen Wahlkampf nicht zulassen. Diese Oligarchie festigt das krasse soziale Gefälle. So kann von einer echten Demokratie keine Rede sein.
Auf den neuen Präsidenten werden Hoffnungen gesetzt, daß zumindest das dunkle Kapitel der politischen Morde des vergangenen Jahrzehnts beendet und sogar aufgearbeit wird. Bisher ist von einer Aufklärung allerdings wenig zu sehen.
Das Problem ist mittlerweile bekannt: Verfahren bei Polizeigewalt führen in Deutschland in aller Regel zur Einstellung; gewalttätige Beamte müssen selbst bei schweren Mißhandlungen mit keinen Verurteilungen rechnen. Nun hat Amnesty International sich des Themas angenommen und eine umfangreiche Studie veröffentlicht, begleitet von einer Kampagne mit Online-Demonstration. Zahlreiche Beiträge haben bereits in der Vergangenheit das Problem untersucht: Beamte sagen aufgrund des behördeninternen Korpsgeist nicht gegeneinander aus, die Staatsanwaltschaften ermitteln schlampig und lax. Selbst Richter, die sich an den Ungereimtheiten stören, müssen dann aufgrund des dünnen Beweismaterials die Angeklagten freisprechen. Kritiker fordern daher Kennzeichnungspflicht bei Beamten, unabhängige Ermittler außerhalb der Polizei, unabhängigere Staatsanwälte und eine Auseinandersetzung mit dem Korpsgeist in der Polizei.
In der Türkei dreht sich wieder die Spirale der Gewalt zwischen der Armee und den Milizen der PKK. Seit Ende Mai kam es zu zahlreichen blutigen Gefechten im Osten des Landes. In diesem Kontext ruft die konservative und rechtsradikale Opposition nach einem härteren Vorgehen gegen die kurdischen Rebellen. Aber militärisch dürfte sich der Konflikt kaum lösen lassen, meint Michael Martens in der Frankfurter Allgemeinen.
Die von der Regierung vor Jahresfrist angekündigte Entspannung ist weiter stark umstritten. Von kurdischer Seite wird sogar bestritten, dass sie faktisch stattfinde. Andererseits gab es v.a. einige juristische Erleichterungen.
Geeigneter Ort für eine Streckbank: Im MuseumFoto von Wugging Gavagai
Wolfgang Wetzel blickt auf das Verfahren gegen den ehemaligen Vize-Polizeipräsidenten Frankfurts Wolfgang Daschner zurück. Er hatte dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler mit Folter gedroht und somit gegen das Grundgesetz verstoßen. Dies wurde als einsame Entscheidung in einer Notsituation verkauft; doch Wetzel verdeutlicht, daß das Vorgehen mit der hessischen Landesregierung abgestimmt war: Daschner stand in ständigem Kontakt mit dem Innenministerium, das vom zukünftigen hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier geleitet wurde. Wetzel meint, daß gerade die Androhung Daschners, seine Hintermänner zu nennen, zu einem milden Urteil geführt habe. Er analysiert die Debatte in den deutschen Medien; der Fall sei der Versuch gewesen, Aussageerpressung in Deutschland wieder hoffähig zu machen.
Zahlreiche Rechtsgelehrte, Wissenschaftler und sonstige Experten machten sich in der Folge daran, Folter als rechtstauglich darzustellen.
Guatemala eint mit vielen mittel- und südamerikanischen Ländern eine blutige Vergangenheit im Kalten Krieg. Das Land zwischen Mexiko und Honduras war besonders schlimm betroffen: Durch Methoden der Aufstandsbekämpfung verloren zwischen 150.000 und 250.000 Menschen ihr Leben. Dabei handelte es sich um einen regelrechten Genozid an der indigenen Bevölkerung, in dem von US-Militärs ausgebildete Sondereinheiten außer Kontrolle gerieten. Eher durch Zufall wurde 2005 das Polizeiarchiv gefunden, das die Schreckensherrschaft der 80er Jahre dokumentiert: Millionen teils verrottete Dokumente wurden seitdem archiviert und digitalisiert. Dadurch ist Bewegung in die Aufarbeitung der Vergangenheit gekommen; die Verbrechen sorgen für Kontroversen in der guatemaltekischen Gesellschaft. Uli Stelzner hat den Dokumentarfilm »La Isla« über das Archiv und die schmerzhafte Vergangenheit gedreht, der vor kurzem Premiere hatte.
Auch der Blogger Mohammed al-Sharqawy landete im GefängnisFoto von madmonk
Ägypten ist eine Präsidialrepublik, in der seit 40 Jahren Ausnahmezustand herrscht. Der ohnehin starken Regierung erlaubt dieser, sich über Gesetze hinwegzusetzen, jüngst wurde er verlängert. Doch mit den Bloggern ist ein unkontrollierbares Medium entstanden: Viele landen ohne Verfahren im Gefängnis, aber es sind zu viele, um sie alle einzusperren. Jörg Armbruster poträtiert für den ARD Weltspiegel einige mutige Blogger, die vor der de-facto Diktatur nicht zurückschrecken: Sie berichten über schlechte Arbeitsbedingungen, mangelnden Minderheitenschutz, Polizeigewalt und Folter.
Mit unterhaltsamem, bösem Sarkasmus zählen Peter Blechschmidt und Marc Widmann in der Süddeutschen Zeitung die Tricks auf, durch welche die vorgeblich schärfste Waffe der Opposition in Deutschland, der Untersuchungsausschuß, zu einem »stumpfen Schwert« verkommt: durch sinnlose Geheimhaltung, Blockade von Gegenüberstellungen, Aufblähen der Akten und Ausschluß der Öffentlichkeit.
Seit 30 Jahren ist Husni Mubarak Präsident von Ägypten. Seine autoritäre Herrschaft stützt der ehemalige Kampfpilot auf das Militär und auf den Ausnahmezustand, der mit Unterbrechungen seit der Ermordung seines Vorgängers Anwar as-Sadat 1981 gilt. Doch seine Ära neigt sich dem Ende zu; Adam Shatz blickt in der Le Monde diplomatique auf die Geschichte des bevölkerungsreichsten arabischen Staates zurück: auf den Einflußverlust in der arabischen Welt, die Hinwendung zum Westen, die ökonomische Liberalisierung ohne politische und die Bekämpfung der Opposition durch einen omnipräsenten Überwachungsstaat. Die wachsende Bedeutung des Islam ist im Alltag spürbar.
Ein Lehrbuchbeispiel für falsche Subventionspolitik ist die Rennstrecke Nürburgring. Nachdem diese aufgrund von Managementfehlern Verluste schrieb, wurde ein gewaltiger Erlebnispark geplant — ohne ein Finanzierungskonzept, ohne Investor. Dennoch wurde das Projekt gestartet; da sich die Planer des Rings und die Landesregierung in die Idee verrannt hatten, vertrauten sie fragwürdigen Investoren. Am Ende wurden 350 Millionen an Steuergeldern verschleudert. Der Finanzminister mußte zurücktreten, die Landesregierung von Kurt Beck stellte sich als inkompetent heraus. Dabei wurde in Bremen mit dem Space Park bereits ein ähnliches Luftschloß gebaut. Eine Reportage des WDR und des SWR von Christoph Würzburger stellt die Planungsgroteske anschaulich dar.
Kein klares Bild entsteht bei den Unruhen in der zentralasiatischen Republik Kirgisien. Zwischen 200 und 2000 Menschen sollen zu Tode gekommen, Tausende auf der Flucht sein. Bei den Opfern handelt es sich mehrheitlich um die usbekische Minderheit in Kirgisien, die in den nahe der usbekischen Grenze liegenden Städten Osch und Dschalalabad angegriffen wurden. Rußland wurde von der Übergangsregierung zum Eingreifen gebeten, lehnte aber vorerst ab.
Die Entsendung von über 100 Söldnern der deutschen privaten Militärfirma Asgaard nach Somalia stellt ein Novum dar. Denn bislang dominierten angloamerikanische oder südafrikanische Unternehmen diesen wachsenden Bereich. Besonders brisant dabei ist, dass es sich praktisch ausschließlich um ehemalige Bundeswehrangehörige handelt - und gleichzeitig die BW an der Ausbildung von Soldaten einer anderen Bürgerkriegspartei beteiligt ist.
Der wohl bekannteste Richter Spaniens steht nun selbst vor Gericht: Baltasar Garzón wird vorgeworfen, er habe bei seinen Ermittlungen zu Verbrechen des Franco-Regimes seine Kompetenzen überschritten und das Recht gebeugt. Besonders pikant dabei ist, dass als Nebenkläger eine Nachfolgeorganisation der Falange Española auftritt; also jener faschistischen Partei, die vor allem während des Spanischen Bürgerkriegs 1936-39 für zahlreiche Ermordungen und Entführungen verantwortlich war.
Am 13. März 1920 begann der Kapp-Lüttwitz-Putsch gegen die Weimarer Republik mit dem Marsch der Marinebrigade Ehrhardt auf Berlin. Jener Versuch rechter Kreise in Zusammenarbeit mit führenden Militärs, die Ergebnisse der Novemberrevolution rückgängig zu machen, erschütterte die junge Demokratie in ihren Grundfesten. Ein spontan organisierter Generalstreik mit 12 Millionen Beteiligten brachte ihn schon nach wenigen Tagen zum Scheitern. Aus diesem Anlass erschienen in einer ganzen Reihe von Zeitungen entsprechende Rückblicke. Hier soll untersucht werden, wie sie sich unterscheiden bzw. wodurch derartige historische Jubiläumspublizistik generell charakterisiert ist.