Presseschau Gerichte

Tropfen für Tropfen

Neue Details um den Verkauf französischer U-Boote an Pakistan bringen Nicolas Sarkozy in Verbindung mit Schmiergeldzahlungen
Ironisches Filmplakat zu "Karachigate"
Ironisches Filmplakat zu "Karachigate" Bild von blogcpolitic

Die Parteien- und Wahlkampffinanzierung hat in Frankreich immer wieder zu Skandalen geführt: Gelder nahmen dabei oft abenteurliche Wege. Häufig waren staatsnahe Rüstungs- und Rohstoffkonzerne beteiligt, die Regierungen in korruptionsaffinen Ländern für Aufträge bestachen. Von diesem Geld flossen dann Provisionen zurück nach Frankreich. Der Ölkonzern Elf Aquitaine wurde beispielsweise für solche Geschäfte genutzt.

Nun vermuten Pariser Ermittlungsrichter 1 solche »Kickback«-Geschäfte auch beim Verkauf 2 von U-Booten der Agosta-Klasse an Pakistan.  Schmiergeldzahlungen sollen nach Pakistan und zurück nach Frankreich geflossen sein. Nach dem Verbot von Schmiergeldzahlungen durch den Präsidenten Jacques Chirac wurde bei einem Anschlag 2002 eine Gruppe von französischen Ingenieuren getötet, die für den Bau der U-Boote verantwortlich waren. Der Ermittlungsrichter Marc Trévidic erkennt darin einen Racheakt des pakistanischen Militärs für ausbleibende Schmiergelder.

Anhalten und Weiterfahren

Abseits der öffentlichen Diskussion um sexuellen Mißbrauch werden die strukturellen Probleme nicht angegangen

Die Dokumentation der NDR-Sendung 45 Min Sexobjekt Kind deckt die strukturellen Probleme der deutschen Justiz und Öffentlichkeit im Umgang mit sexuellem Mißbrauch bei Kindern auf. Die Fälle in Internaten stellen nur einen Bruchteil der Fälle dar – die Mehrzahl findet im familiären Umfeld oder bei Kindern statt, die zu wenig Aufmerksamkeit bekommen und daher leicht anzusprechen sind. Weder gibt es genügend Prävention durch Therapie, noch kennt die deutsche Justiz eine ausreichende Antwort: Es mangelt an Gutachtern und Therapien, die Ermittler schaffen nicht die Sichtung der Berge an Material; dem Staat sei das Wohl der Kinder egal. Weiterlesen … »

Öffentliche Staatsaffären

Über die Ermittlungen des Baltasar Garzón gegen Verbrecher der Franco-Diktatur und das Amt des Ermittlungsrichters
Der Richter Baltasar Garzón <br/>Foto von jmlage
Der Richter Baltasar Garzón Foto von jmlage

Der Ermittlungsrichter am spanischen Strafgerichtshof Baltasar Garzón hat mit seinen Verfahren für Furore gesorgt – er ließ den Diktator Pinochet festsetzen und hat ehemalige Minister hinter Gitter gebracht. Nun droht ihm in Spanien die Suspendierung; denn er hat sich der Verbrechen der Franco-Diktatur angenommen und erbitterten Widerspruch hervorgerufen. Ein Verfahrenskniff wird ihm als Rechtsbeugung ausgelegt, schreibt Reiner Wandler in der taz. Heribert Prantl würdigt seine Leistungen für ein Ende der Straflosigkeit von Verbrechern in hohen Staatsämtern in den Blättern für deutsche und internationale Politik in einem empathischen Beitrag.

Indes in Frankreich die Regierung unter Nicolas Sarkozy plant, durch eine Justizreform das Amt des Ermittlungsrichters abzuschaffen. Bernard Schmid erkennt auf Telepolis darin den Versuch, die Erfolgsgeschichte dieses Amtes bei der Bekämpfung von Korruption zu beenden. Ein Beispiel ist die Aufdeckung des Elf-Aquitaine-Skandals, der den Spielfilm »Geheime Staatsaffären« inspirierte. Schmid vergleicht die europäischen Justizsysteme und hinterfragt deren Unabhängigkeit.

Unendlich viel Energie

Die Klage gegen den Teilchenbeschleuniger CERN
 <br/>Foto von silviaN
Foto von silviaN

Amüsiert betrachtet Ralf Bönt in der taz die Klage gegen den Teilchenbeschleuniger CERN vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Klägerin befürchtete, daß das Projekt schwarze Löcher erzeugen könne, durch welche die Welt verschwinde. Dafür sei jedoch unendlich viel Energie notwendig.

Unendlich viel Energie wenden lediglich die Antragsteller der Forschungsinstitute und deren PR-Abteilungen auf, um ihre Projekte bei Politikern und Öffentlichkeit so populär wie möglich zu machen.

Menschenwürde auf dem Prüfstand

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV Regelsätzen

Deutschlandfunk Hintergrund berichtet im Vorfeld des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen von Arbeitslosengeld über die Hintergründe der Hartz-IV Reformen. Karlsruhe hat die Regelsätze für verfassungswidrig erklärt, nachdem das Bundesarbeitssozialgericht die Regelsätze für Kinder bereits für unrechtmäßig erklärte. Die taz fasst das Urteil zusammen, und sieht umfangreiche Debatten über das Sozialsystem aufziehen, die Frankfurter Allgemeine Zeitung sammelt Stimmen aus der Politik, die Frankfurter Rundschau dokumentiert das Urteil.

Mauern des Schweigens

Das Urteil des Bundesgerichtshofs erinnert an die strukturellen Probleme von Verfahren gegen Polizeibeamte
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe <br/>Foto von Kucharek
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Foto von Kucharek

Der Bundesgerichtshof kassierte jüngst den Freispruch für den Beamten der Polizeiwache, in der vor fünf Jahren Oury Jalloh unter merkwürdigen Umständen verbrannte. Zuvor war der Richter am Landgericht bereits durch die Mauer des Schweigens der beteiligten Beamten brüskiert. Die taz und die Süddeutsche Zeitung berichten über den Fall, bezweifeln aber den Erfolg einer erneuten Vehandlung. Das ARD-Magazin Monitor setzt sich mit dem strukturellen Problem auseinander: Die Straflosigkeit bei Straftaten durch Polizisten. Diese sei im Korpsgeist begründet und darin, daß Polizeibeamte, die gegen Polizeibeamte ermitteln, nicht unvoreingenommen seien. Eine Lösung wäre eine unabhängige Untersuchungskommission.

Wissen, wo man steht

Der Prozess über die Vorratsdatenspeicherung und die Grenzen der Überwachung
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe <br/>Foto von Tobias Helfrich, Wikicommons
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto von Tobias Helfrich, Wikicommons

Kai Biermann beobachtet und kommentiert in der Zeit den Prozess um das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe. Aus den mündlichen Verhandlungen werde eine kritische Haltung der Richter deutlich, insbesondere zu Fragen zu Bewegungsprofilen durch die Erfassung von Mobilfunkdaten. Die Richter zeigen sich erstaunt, daß kein Berliner Politiker das Gesetz verteidige, sondern nur Beamte schicke. Zudem werde nicht klar, an welchem Punkt das Gesetz die Grenze der Überwachung ziehe. Allerdings zeige die bisherige Rechtsprechung, daß das Bundesverfassungsgericht der Freiheit des Bürgers dem Staat gegenüber keinen absoluten Vorrang einräume. Verschiedene Stimmen zum Thema sammelte auch Deutschlandfunk Hintergrund.

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