Presseschau Vermögenssteuer

Halbe Sachen?

Nochmals zum Vorschlag einer Vermögensabgabe des DIW

Stefan Bach, Autor der aufsehenerregenden Idee einer einmaligen Vermögensabgabe, nimmt in einem Beitrag für die Zeit Stellung zu den Vorwürfen der Medien und Ökonomen. Vielfach wurde sein Vorschlag als »Enteignung«, als »naiv und gefährlich« oder - mittlerweile allerorten ein fragwürdiges Standardargument - als abträglich für das Vertrauen der Märkte bezeichnet. Dem entgegnet Bach: Jede Steuer ist als Zwangsabgabe ohne direkte Gegenleistung de facto eine Enteignung, also auch beispielsweise die Mehrwertsteuer - die aber untere Einkommensgruppen weit überproportional belastet. Enteignungen sind auch vom Grundgesetz gedeckt, so lange eine Verhältnismäßigkeit gewährleistet bleibt. In den letzten Jahren haben Vermögende ohnehin von Reformen im Steuerrecht massiv profitiert. Im Übrigen würden mögliche Staatspleiten oder ein Ende des Euros Reiche weit mehr kosten als diese Maßnahme. Weiterlesen … »

Geben ist seliger denn nehmen

Zum aktuellen Steuervorschlag des DIW

Wolfgang Lieb analysiert den jüngsten Vorschlag des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Verbesserung der Staatsfinanzen. Kurz gesagt werden darin zwei Möglichkeiten behandelt: Eine Zwangsanleihe Vermögender, also die verpflichtende Verleihung ihres Geldes an den Bund ist eine Variante. Zu Recht merkt Lieb hierzu an, dass damit lediglich eine Umschichtung der Staatsschulden erreicht würde, nicht aber eine wirkliche Lösung. Schließlich müssten diese Kredite genauso verzinst und getilgt werden wie freiwillige Kredite an den Staat. Ein zweiter Vorschlag geht dahin, eine (einmalige) Vermögensabgabe zu erheben. Diese würde erst für Eigentum über 250.000 bzw. 500.000 Euro (für Ehepaare) gelten, Betriebsvermögen bis fünf Millionen bliebe ebenfalls befreit. So könnten Einnahmen von möglicherweise über 200 Milliarden Euro erzielt werden.

Gerade der zweite Vorschlag ist aus mehreren Gründen bedenkenswert. Zunächst würde damit der wachsenden Ungleichheit in der Gesellschaft entgegengewirkt - seit gut zehn Jahren profitieren fast ausschließlich Wohlhabende vom Wirtschaftswachstum. Außerdem würde so indirekt gewährleistet, dass die Begünstigten der staatlichen Bankenrettungspakete der Vergangenheit für die dabei entstandenen Kosten aufkommen würden. Hinzu kommt, dass mit einer Erhöhung der Staatseinnahmen die Ausgaben, gerade im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich nicht gekürzt werden müssten. Im Übrigen bliebe die Kaufkraft der großen Bevölkerungsmehrheit erhalten, was die Binnennachfrage nicht belasten würde - anders, als das beispielsweise bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer der Fall wäre.

Mythos Kapitalflucht

Steuern und Vermögen

In Deutschland wurde in den Jahren seit 1995 die Vermögensteuer abgeschafft, die Erbschaftsteuer zugunsten der Firmenerben wesentlich reformiert und der Spitzensatz der Einkommensteuer von 56 auf 42 Prozent verringert. Das blieb nicht ohne Folgen: Die Ungleichheit der Vermögensverteilung nahm deutlich zu. Als Begründung für diese Politik wird häufig angeführt, nur so sei die Kapitalflucht ins Ausland zu verhindern.

Diese Argumentation hinkt jedoch. Zunächst sind keineswegs alle Firmen in der Lage, ihren Sitz dorthin zu verlegen. Vor allem aber sind in den allermeisten westlichen Ländern die entsprechenden Steuern, gemessen an ihrem Anteil am Bruttoinlandsprodukt, wesentlich höher, ohne dass es in diesen Staaten zu der befürchteten Kapitalflucht gekommen ist. In vergleichbaren Ländern wie Frankreich und Großbritannien beispielsweise sind die Sätze mehr als dreimal so hoch wie in Deutschland.

Instrumente des Handelns

Ein Katalog von Steuerungsinstrumenten des Schuldenabbaus

Tobias Aigner und Thomas Schmoll präsentieren in der Financial Times Deutschland sechs Wege, wie Staaten ihre Schulden wieder loswerden können. Diese stellen ein breites politisches Spektrum dar: Von Entschuldung durch Inflation und Besteuerung Vermögender bis zu Subventionsabbau, Ausgabenkürzung und Veräußerung von Staatseigentum.

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