Presseschau Beitrag
»Gegen die natürlich Ordnung«?
Zu einer Gerichtsentscheidung in Indien
Das Oberste Gericht Indiens hat diese Woche eine heftig umstrittene Entscheidung eines untergeordneten Gerichts für ungültig erklärt. Dieses hatte 2009 das Verbot von Homosexualität für ungültig erklärt, da es mit dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit nicht vereinbar sei. Nun bleibt nur noch die Möglichkeit, auf parlamentarischem Wege das diskriminierende und mit harten Strafen bewehrte Gesetz abzuschaffen. Das aber ist unwahrscheinlich. Denn die konservative Hindu-Partei BJP befindet sich augenblicklich im Aufwind und setzt dadurch auch die liberalere Kongresspartei unter Druck, die aktuell die Regierung stellt. Eine offene Debatte über das Thema versucht die Kongresspartei daher möglichst zu verhindern.