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Kampf ums Wissen
Das Urheberrechtsabkommen ACTA stellt den Versuch der rechteverwertenden Industrie dar, ihre Interessen an geistigem Eigentum durch einen internationalen Staatsvertrag durchzusetzen. In diesem Vertragswerk sollen sehr unterschiedliche Fragen wie Generika von Arzneien, gefälschte Markenartikel, Patente auf Maschinen oder das Kopieren von Musikstücken im Internet international vereinheitlicht und die Position als Rechteinhaber legitimiert werden.
Das Konzept des geistigen Eigentums steht der freien Verwertung entgegen – das spiegelt eine veränderte Wirtschaftsform im digitalen Zeitalter wieder. Dabei steht dem Schutz der eigenen Patente und Rechte eine veränderte Gesellschaft entgegen, die bei der Aushandlung hinter verschlossenen Türen nicht eingebunden war. Den Lobbyisten auf der einen Seite ist entgangen, daß mit der Datenschutz-Bewegung eine einflußreiche Gegenlobby entstanden ist, die ihre Anliegen in die Öffentlichkeit trägt. Zugleich stellt die Entstehung des Abkommens die Intransparenz und Wirtschaftslastigkeit der Handelspolitik dar. Die Befürworter sehen in dem Abkommen die Fixierung von in der EU bereits geltenden Regeln, die Gegner ein Machtinstrument der Verwertungsindustrie. Einige Fragen zum Abkommen beantwortet die Welt. Frank Schiemichen fordert eine umfassende gesellschaftliche Debatte über die Verwertung geistigen Eigentums:
Die Diskussion um Acta zeigt, wie schwer wir uns tun, unter den Bedingungen der digitalen Umwälzungen neue Regeln zu finden. Für die meisten Menschen ist das, was im Netz passiert, unüberschaubar kompliziert. Aber es wird Auswirkungen darauf haben, wie wir alle in Zukunft wirtschaften, denken und leben.
Jahrmarkt der Knallchargen
Die Repulikanische Partei in den USA sucht nach einem Herausforderer von Barack Obama für die nächsten Präsidentschaftswahlen. Gleichzeitiges Denken und Reden überfordert das Gros des Kandidaten jedoch. So konnte der Texaner Rick Perry sich nicht erinnern, welche drei Behörden er eigentlich abschaffen will; ausgerechnet nach Bildung fällt ihm die dritte in einer Kandidatendebatte nicht ein. Hoppla! Michel Bachmann glaubt, Impfungen können zu Schwachsinn führen, welcher bei ihr offenbar schon eingesetzt hat. Indes weist Herman Cain darauf hin, er wisse den Namen des Präsidenten von »Ubeki-beki-beki-beki-stan-stan« nicht. Wenn Mitt Romney in einer Kandidatendebatte um 10.000 Dollar wetten will, darf dies als fast schon normal gelten.
Einige Kommentatoren erkennen einen Niedergang der Republikaner und fragen sich, woher eigentlich all diese Knalltüten kommen. Jörg Häntzschel sieht in der Süddeutschen Zeitung eher ein neues Unterhaltungsformat im Fernsehen im Entstehen, eine Art Kandidatenkür-Seifenoper. Dieser Jahrmarkt der Eitelkeit und die daraus folgende Selbstdemontage vieler Kandidaten eröffnet einem in Affären erfahrenen Insider der Washingtoner Parteiaristrokratie die große Chance: Newt Gingrich war schon zu Bill Clintons Zeiten einflussreicher Abgeordneter und Meister der Doppelmoral, der Clintons außereheliche Eskapaden geißelte, während er selber eine Affäre hatte.
Schwarz-weiß in Farbe
Bei der Mordserie an in erster Linie türkischen Gewerbetreibenden vermutete die Polizei lange Zeit einen mafiösen Hintergrund, und saß somit einem Klischee auf. Diese Form von Alltags-Rassismus durchzieht unsere Gesellschaft: Dies wird an dem Beitrag »Migrantin oder Dealer« von Zapp deutlich, der die Rollenbesetzung von Schwarzen im Fersehen thematisiert. Besonders krass zeigt sich ein koloniales Weltbild bei romantischen Spielfilmen, die das deutsche Fernsehen in Afrika dreht und in denen die Rolle vom weißen Herrscher und schwarzen Diener gespielt wird. So beklagen sich deutsche Schauspieler mit dunkler Hautfarbe über das schlechte Rollen-Angebot, das sie auf dem Markt erhalten. Selten seien das normale Rollen wie Lehrer oder Arzt. Die interviewten Schauspieler meinen allerdings, daß die deutsche Gesellschaft hier längst weiter sei als die Fernsehproduktion.
Gesetze des Marktes
Die Senderechte für Sport sind beliebt bei den Programmmachern der TV-Sender, sowohl bei den privaten wie bei den öffentlich-rechtlichen. Denn sie locken viele, vor allem aber die besonders werberelevanten jungen Zuschauer an. Das gilt aber beileibe nicht für alle Sportarten. Drei Viertel der Sendezeit entfallen auf nur sechs Disziplinen. Ganz vorne liegen – natürlich – der Fußball und Profiboxen. Daher sind auch die Preise für die Rechte extrem unterschiedlich. Für Gewichtheben zahlt man nur einige tausend Euro im Jahr, allein die Fußball-Bundesliga kostet pro Saison 100 Millionen. Neben der eigentlichen Quote dienen die Übertragungen auch einer allgemeinen Imagepflege.
Der Sport ist in hohem Maße abhängig von diesen Sendungen, denn so lassen sich nicht nur direkt Einnahmen generieren, sondern auch indirekt über höhere Sponsorengelder. Dafür sind einzelne Verbände sogar bereit, im Interesse einer besseren Vermarktung die Regeln ihrer Sportart zu ändern. Ebenso, wie die Termine der Veranstaltungen dementsprechend anzusetzen.
Angst vor dem Monopol
Der größte Buchhändler der Welt begann bereits 2009 damit, selbst Bücher herauszubringen. Auch gestützt auf seinen firmeneigenen E-Book-Reader Kindle soll dieses Geschäft offenbar deutlich ausgeweitet werden. Zuletzt gelang die Verpflichtung einiger bekannter Autoren, weitere sollen folgen. Für einige Autoren mag das durchaus verlockend sein; finanziell, aber auch, weil sie schon allein aus Kostengründen mehr inhaltliche Freiheiten haben als in einem klassischen Verlag. Das Lektorat fällt hier nämlich weniger gründlich aus. Weiterlesen … »
Fliegende Augen, Rechtslage in der Schwebe
Einen spaßigen Beitrag zum Sommerloch bietet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nachdem die Sicherheitsbehörden in Deutschland begonnen haben, ihr Überwachungs-Repertoire mit fernsteuerbaren Kleinsthubschraubern – sogenannten Mini-Drohnen – aufzurüsten, fragt Harald Staun, warum die Paparazzi-Fotografen des Boulevards diese Technik noch nicht zur Spionage des Privatlebens Prominenter entdeckt haben. Er vermutet die »technische Rückständigkeit der Redaktionen«, Einsprüche der Buchhaltungsabteilung sowie einschlägige Gerichtsurteile hinter der »Abstinenz«. Zugleich werde die Schnüffelei durch die fliegenden Augen allmählich für die Allgemeinheit erschwinglich, auch wenn die Rechslage bislang in der Schwebe ist.
Geist aus der Flasche
In einem differenziert argumentierenden Artikel beschäftigt sich Jens Berger mit der kürzlichen Sperrung von kino.to durch die Polizei. Diese Plattform für kostenfreies Nutzen von Filmstreams bewegte sich in einer rechtlichen Grauzone. Einerseits war sie lediglich Dienstleister im Vermitteln der Streams, andererseits profitierte sie in erheblichem Maß von systematischen Urheberrechtsverletzungen. Darüber hinaus habe sie mit unseriösen Tricks zum Kauf von eigentlich kostenloser Software animiert. Weiterlesen … »
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