Presseschau Völkerrecht
Mord in der Grauzone
Auf den ersten Blick erscheint es widersprüchlich: Barack Obama, immerhin Friedensnobelpreisträger, hat wie kein Präsident vor ihm den Einsatz von Drohnen forciert. Sie werden aber nicht nur zur Aufklärung verwendet, sondern häufig auch zur gezielten Tötung von tatsächlichen oder vermeintlichen Terroristen, Taliban und anderen Gegnern. Tatsächlich ist diese Entwicklung Ausdruck einer neuen Art der Kriegsführung - mit unabsehbaren Konsequenzen.
Einmal wird so die Hemmschwelle zum Gewalteinsatz drastisch gesenkt, denn eigene Soldaten sind dabei kaum in Gefahr. Das macht es leichter, solche Aktionen innenpolitisch durchzusetzen. Hinzu kommt, dass Transparenz darüber, wer warum umgebracht wird, kaum noch möglich ist. Die parlamentarischen Kontrolleure haben nicht die nötigen Informationen, und viele fragen auch erst gar nicht danach. Rechtlich sind die Tötungen ohnehin fragwürdig. Besonders dann, wenn sie in Ländern stattfinden, die sich überhaupt nicht im Kriegszustand mit den USA befinden, wie aktuell Pakistan oder Jemen. Letztlich entscheiden also Militärs oder Geheimdienstler willkürlich über Leben und Tod von Menschen.
Ein Schritt zurück
Streubomben gehören zu den grausamsten Kriegswaffen unserer Zeit. Sie werden großflächig und nicht zielgerichtet eingesetzt, was dazu führt, dass im Durchschnitt 98 Prozent der Menschen, die durch Streubombenangriffe sterben, Zivilisten sind. Die 2010 in Kraft getretene Oslo-Konvention der Vereinten Nationen (UN) über das Verbot von Streumunition sah vor, sowohl die Benutzung als auch die Herstellung von Streubomben umgehend einzustellen. Sie wurde von 111 der 193 UN-Staaten - so auch Deutschland - ratifiziert. Einige Staaten, vor allem die USA, Russland, China, Indien, Pakistan und Israel, verweigerten sich jedoch dem Abkommen. Aktuell wird eine neues Abkommen verhandelt, das de facto eine Aufweichung der Oslo-Konvention darstellt. Es sieht vor, dass für Streubomben, die nach 1980 produziert werden, längere Übergangsfristen eingeführt werden. Weiterlesen … »
Ferngesteuerter Krieg?
Seit Mai wird vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht gegen zwei Ruander verhandelt. Ihnen wird vorgeworfen, als Anführer der Rebellengruppe FDLR von Deutschland aus schwere Menschenrechtsverletzungen im Kongo koordiniert und befohlen zu haben. Der Prozeß ist in Deutschland ein Novum im Völkerrecht als erster nach dem 2002 eingeführten Völkerstrafgesetzbuch. Die Beweisführung ist schwierig und beruht auf abgefangenen Telefongesprächen und E-Mails sowie auf Zeugenaussagen, um sie als Schreibtischtäter zu überführen. Der Katalog der Anklage beinhaltet das ganze Arsenal eines schmutzigen Bürgerkrieges: Folter, Mord, Sklaverei, Plünderungen und Vergewaltigung. Sowohl der Koordinierungskreis Straflosigkeit von amnesty international als auch die taz berichten umfangreich über den Prozess.
Offene Fragen
Frankreich, Großbritannien und die USA haben weder ein klares Konzept noch Antworten auf eine Vielzahl von Fragen. So ist durch das UN-Mandat lediglich ein begrenzter Einsatz zum Schutz der Zivilbevölkerung vorgesehen – doch die Bombardements richten sich gegen zahlreiche, womöglich auch zivile Ziele. Unausgesprochen sollen sie aber vor allem den Sturz Gaddafis herbeiführen.
Doch noch ist völlig offen, welche Folgen die Intervention haben wird: Kann sich Gaddafi gegen die Rebellen behaupten, was würden die im Falle eines Sieges tun? Und wird der Westen auch bereit sein, notfalls Bodentruppen zu schicken?
Die nächste Zeit wird also zeigen müssen, ob die Angriffe nicht in einem ähnlichen Desaster wie in Afghanistan enden werden. Daran kann jedenfalls niemand ein Interesse haben.
Schlag ins Wasser
Es ist absehbar, daß der Prozess gegen mutmaßliche somalische Piraten vor dem Hamburger Landgericht komplex wird. So ergeben sich zahlreiche rechtliche Probleme: Dazu zählt das umstrittene Verfahren der Altersfestellung einiger Angeklagter, welche sich als minderjährig ausgeben. Ebenso gerät die Situation in den Gewässern vor Somalia in den Blickpunkt. Denn der Bürgerkrieg wird genutzt, um die Gewässer als Müllkippe zu benutzen und die reichen Fischgründe leerzufischen. Anke Schwarzer setzt sich auf Telepolis mit den Hintergründen des Verfahrens auseinander. Warum das Hamburger Landgericht überhaupt zuständig ist und die völker- und seerechtlichen Hintergründe erläutert maritimheute.de.
Mythos des Friedenswillens
Wenn Politiker – vornehmlich in Sonntagsreden – auf die Geschichte der europäischen Einigung zu sprechen kommen, wird immer auch gerne auf den Vertrag von Locarno verwiesen, der seinen beiden Architekten Aristide Briand und Gustav Stresemann den Friedensnobelpreis einbrachte.
Doch Zweifel scheinen angebracht, ob dieses als große Geste der Verständigung und des Friedenswillens gefeierte Vertragswerk tatsächlich diesen Ansprüchen genügt. Denn einerseits wurden zwar rechtliche Sicherungen gegen eine militärische Aggression in Westeuropa aufgestellt. Das galt aber eben nicht für die ebenfalls umstrittenen Grenzen zwischen Deutschland sowie Polen und der Tschechoslowakei. Weiterlesen … »
Recht im Krieg
Militärische Handlungen unterliegen einem speziellen rechtlichen Rahmen. Das betrifft beispielsweise die Legitimation eines Einsatzes durch den UN-Sicherheitsrat, im Fall Afghanistans also das ISAF-Mandat, aber auch die Art und Weise der Kriegsführung selbst. Hier ist nach wie vor die Genfer Konvention verbindlich.
Der Völkerrechtler Andreas Fischer-Lescano und der Bundeswehroffizier Jürgen Rose haben sich anhand des Bombardements von zwei Tanklastzügen in Kunduz die Frage nach dem Recht im Krieg gestellt. Beide konstatieren dabei das Problem, zivile Opfer durch juristische Maßnahmen kaum verhindern, ja, noch nicht einmal angemessen entschädigen zu können. Und das kann politisch durchaus so gewollt sein.
- von 3
- nächste ›
- letzte Seite »






