Verweise auf Autor Svenja Bergt

Kamera aus

Berliner Verwaltungsgericht untersagt Polizei unbegründetes Filmen von Demonstrationen
Bis jetzt filmt die Polizei auf Demonstrationen <br/>Foto von Björn Kietzmann
Bis jetzt filmt die Polizei auf Demonstrationen Foto von Björn Kietzmann

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Polizei Demonstrationen, bei denen keine Gewalt zu erwarten ist, nicht mehr filmen darf. Das Filmen auf Demonstrationen war in den letzten Jahren zur Normalität geworden. Geklagt hatten ein Veranstalter und ein Teilnehmer einer Anti-Atom-Demo im vergangenen Jahr. Das Verwaltungsgericht begründet das Urteil damit, dass das Filmen abschreckend auf Teilnehmer_innen wirken und damit die Ausübung des Demonstrationsrechts beeinträchtigen könne. Die Polizei argumentiert, dass zur besseren Organisation und Verkehrslenkung gefilmt werden müsse. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Im Falle einer Revision kündigte die Anwältin der Kläger an, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Stille Post

Wie Medien und Politik eine Bombe erfinden
Kurz vor der Exposion der "Splitterbombe"
Kurz vor der Exposion der "Splitterbombe"

Auf der Demonstration des Bündnisses Wir zahlen nicht für Eure Krise am 12.6. in Berlin explodierte ein unbekannter Gegenstand direkt neben zwei Polizisten, die dadurch verletzt wurden. Eine Phalanx von Medien und Politik spricht auf einmal von einer »Splitterbombe«, die Bildzeitung von einem »Bombenanschlag«, es wird eine Nähe zum Terrorismus gesehen, Bundesinnenminister de Maizière sieht im Bundestag die Demokratie bedroht. Doch mit ein wenig Internetrecherche hätte sich rausfinden lassen, daß es sich mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit um Pyrotechnik handelt, die in Deutschland nicht erhältlich ist. Die taz hat sich um Aufklärung bemüht und nachgezeichnet, wie durch schlechte Recherche und stille Post eine Falschmeldung produziert wird, die bis in den Mund des Bundesinnenministers gelangt. Weiterlesen … »

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