Das Wartehaus Europas
Razzien sind an der Tagesordnung, die Internierung in ungenutzte Militärlager ist vorgesehen. Die Lage für Flüchtlinge ist in Griechenland nach wie vor desaströs. Die hohe Zahl an Migranten bei einer fehlenden Struktur für die Aufnahme und einer katastrophalen Haushaltslage schürt die Stimmung für rechtsradikale Positionen. Wassilis Aswestopoulos zeigt jedoch den entscheidenen Hintergrund dieser zunehmenden Spannung auf: Das Dublin-II Abkommen läßt die Grenzstaaten der Europäischen Union mit der Einwanderungsproblematik allein. Denn Flüchtlinge müssen in dem ersten Land, in welches sie in der EU einreisen, Asyl beantragen. Dadurch sind ausgerechnet die Staaten von der Einwanderung betroffen, die von der Eurokrise am härtesten getroffen wurden. Im Niedriglohnsektor, in dem viele Einwanderer beschäftigt wurden, arbeiten zunehmend Einheimische. Die Unfähigkeit auf nationaler und europäischer Ebene eine neue Lösung der Probleme anzustreben, führt zum andauernden Bruch europäischer Verträge.
Macht hoch die Tür
Der Deutschlandfunk berichtet über die europäische Asylpolitik: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe berät über den Fall eines Irakers, der gegen seine Abschiebung nach Griechenland geklagt hatte. Bislang werden nach der Drittstaatenregelung (Dublin-II) Asylsuchende in das Land zurückgewiesen, in dem sie in die Europäische Union eingereist sind. In Griechenland existiert jedoch kein funktionierendes Asylsystem, so daß viele Asylsuchende auf der Straße leben und keine Chance auf ein ordentliches Verfahren haben: Die Grenzstaaten sind mit der Lastenverteilung durch das Dublin-II-Abkommen hoffnungslos überfordert. Die europäische Verordnung wurde 2003 nach dem Vorbild der deutschen Drittstaatenregelung beschlossen, welche Kernbestandteil der Einschränkung des Grundrechts auf Asyl im Jahr 1992 war. Weiterlesen … »