Das Wartehaus Europas
Razzien sind an der Tagesordnung, die Internierung in ungenutzte Militärlager ist vorgesehen. Die Lage für Flüchtlinge ist in Griechenland nach wie vor desaströs. Die hohe Zahl an Migranten bei einer fehlenden Struktur für die Aufnahme und einer katastrophalen Haushaltslage schürt die Stimmung für rechtsradikale Positionen. Wassilis Aswestopoulos zeigt jedoch den entscheidenen Hintergrund dieser zunehmenden Spannung auf: Das Dublin-II Abkommen läßt die Grenzstaaten der Europäischen Union mit der Einwanderungsproblematik allein. Denn Flüchtlinge müssen in dem ersten Land, in welches sie in der EU einreisen, Asyl beantragen. Dadurch sind ausgerechnet die Staaten von der Einwanderung betroffen, die von der Eurokrise am härtesten getroffen wurden. Im Niedriglohnsektor, in dem viele Einwanderer beschäftigt wurden, arbeiten zunehmend Einheimische. Die Unfähigkeit auf nationaler und europäischer Ebene eine neue Lösung der Probleme anzustreben, führt zum andauernden Bruch europäischer Verträge.
Sinnloses Warten
Manche wissen es nach ein paar Monaten, andere warten viele Jahre darauf, dass über ihren Asylantrag enschieden wird. In der Zwischenzeit beschäftigen sich die Bewohner vor allem mit Fernsehen. Denn das Geld zum Leben ist sehr bescheiden, die Interaktion mit ihrem neuen Lebensumfeld gelingt kaum. Der Staat stellt zwar eine Unterkunft, Sprachkurse und andere Hilfen bietet er jedoch nicht an. Für viele ist das Warten hier nur verlorene Zeit. Eine Reportage auch über die Frage, was die Nachbarn denken – und über die Angst der Mitarbeiter vor der NPD.
Macht hoch die Tür
Der Deutschlandfunk berichtet über die europäische Asylpolitik: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe berät über den Fall eines Irakers, der gegen seine Abschiebung nach Griechenland geklagt hatte. Bislang werden nach der Drittstaatenregelung (Dublin-II) Asylsuchende in das Land zurückgewiesen, in dem sie in die Europäische Union eingereist sind. In Griechenland existiert jedoch kein funktionierendes Asylsystem, so daß viele Asylsuchende auf der Straße leben und keine Chance auf ein ordentliches Verfahren haben: Die Grenzstaaten sind mit der Lastenverteilung durch das Dublin-II-Abkommen hoffnungslos überfordert. Die europäische Verordnung wurde 2003 nach dem Vorbild der deutschen Drittstaatenregelung beschlossen, welche Kernbestandteil der Einschränkung des Grundrechts auf Asyl im Jahr 1992 war. Weiterlesen … »
Auf der Flucht vor den Menschenrechten
Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20.6. sind einige Bericht über die europäische Grenzpolitik erschienen. Die Le Monde diplomatique zeigt ein Panorama über Methoden der Flüchtlingspolitik. Durch Abkommen mit Staaten wie Libyen und Marokko werden Menschenrechte mißachtet und zugleich die Verantwortung ausgelagert. Aber auch weiter entfernte Staaten wie Senegal werden ermuntert, ihre Grenzen zu schließen. Telepolis schaut sich dagegen die innereuropäische Flüchtlingspolitik an. Durch die Drittstaatenregelung können Asylsuchende nur in den »Grenzstaaten« Europas Schutz beantragen: In Griechenland gibt es jedoch de facto kein Asylrecht; Rückführungen dorthin sind ausgesetzt, da ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aussteht. Die Tagesschau beschäftigt sich mit der fragwürdigen Abschiebepolitik Italiens nach Libyen, das beschuldigt wird, diese in der Wüste ohne Versorgung auszusetzen.
»Das schlimmste Gefängnis der Welt«
Roland Kirbach berichtet in einer Reportage, erschienen im Zeit Dossier, über den Umgang der griechischen Behörden mit Migranten auf der Insel Lesbos. Kinder und Jugendliche ohne Papiere, viele von ihnen aus Afghanistan, die ihre Familien auf der Flucht verloren haben, werden nördlich der Stadt Mitilini unter unrechtmäßigen Umständen gefangen gehalten. Aktivisten schmuggelten im vergangenen Sommer eine Kamera in das Lager, das nicht einmal Anwälte betreten dürfen, um die Zustände zu dokumentieren.
Das ist das schlimmste Gefängnis der Welt. Bitte helft uns!
Der Küstenschutz, so der Autor, würde Boote mit Jugendlichen auf dem Meer abfangen und diese aus dem eigenen Hoheitsgebiet heraus schleppen und dann beschädigen. Dies würde, sollten diese Beschreibungen stimmen, Mordversuchen durch die Behörden gleichkommen. Weiterlesen … »